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Neuausrichtung des Kita-Qualitätsgesetzes
Im Juli 2024 haben wir als Gemeindeelternrat Havixbeck eine Anfrage an den Landrat Dr. Schulze Pellengahr und das Bundesministerium für Familie (BMFSFJ) gestellt. Hintergrund war die Sorge um mögliche Erhöhungen der Elternbeiträge im Rahmen der geplanten Neuausrichtung des Kita-Qualitätsgesetzes, die die Nutzung von Bundesmitteln zur Entlastung der Beiträge ausschließen könnte. Darüber hatte die Tagesschau und weitere Medien berichtet. Wir wollten klarstellen, ob diese Veränderungen Auswirkungen auf die Kita-Gebühren im Kreis Coesfeld haben werden.
Antwort des Landrates
Der Landrat versicherte, dass die Elternbeiträge im Kreis Coesfeld trotz der geplanten Gesetzesänderungen nicht unmittelbar steigen werden. Die letzten beiden Kita-Jahre bleiben beitragsfrei, und Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels werden auf anderem Wege finanziert.
Da die Elternbeiträge nicht kostendeckend berechnet werden, sondern unabhängig von den Kosten der Kindertagesbetreuung sich allein am Einkommen der Beitragszahlenden orientieren und von den örtlichen Jugendämtern durch eine Satzung festgelegt werden, ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen durch die geplante Novellierung des Kita-Qualitätsgesetzes und durch die verschiedenen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung auf die Elternbeiträge im Kreisjugendamtsbezirk.Er betonte jedoch, dass sich Änderungen erst nach Beschluss des Gesetzes zeigen könnten.Er betonte jedoch, dass sich Änderungen erst nach Beschluss des Gesetzes zeigen könnten.Er betonte jedoch, dass sich Änderungen erst nach Beschluss des Gesetzes zeigen könnten.
Das Land müsste, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, Ausgleichszahlungen für Kommunen komplett aus dem Landeshaushalt finanzieren.
Da den Kommunen aufgrund dieser landesrechtlichen Vorgaben Einnahmen entfallen, zahlt das Land den kommunalen Jugendämtern entsprechende Ausgleichszahlungen (Konnexitätsprinzip — vgl. § 50 Abs. 2 KiBiz). Diese Ausgleichszahlungen finanziert das Land NRW seit 2020 zumindest teilweise aus den Einnahmen, die es aus dem Kita-Qualitätsgesetz erhält. Sollte das Bundesgesetz also tatsächlich in der aktuellen Fassung beschlossen werden, würden dem Land Mittel fehlen, um den Kommunen den zu zahlenden Ausgleich zu refinanzieren. Das Land müsste daher die Ausgleichszahlungen für die Kommunen komplett aus dem Landeshaushalt finanzieren. Auf die Elternbeiträge, die von den Jugendämtern erhoben werden, ergeben sich aufgrund der aktuellen Regelungen im KiBiz keine unmittelbaren Auswirkungen.
Da die Elternbeiträge nicht kostendeckend berechnet werden, sondern unabhängig von den Kosten der Kindertagesbetreuung sich allein am Einkommen der Beitragszahlenden orientieren und von den örtlichen Jugendämtern durch eine Satzung festgelegt werden, ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen durch die geplante Novellierung des Kita-Qualitätsgesetzes und durch die verschiedenen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung auf die Elternbeiträge im Kreisjugendamtsbezirk.
Mit diesem Schreiben des Landrates dürften die Elternbeiträge nicht aufgrund der Novelierung des Kita-Qualitätsgesetzes steigen.
Antwort des BMFSFJ
Das Ministerium erklärte, dass die Bundesmittel ab 2025 vollständig für Qualitätsverbesserungen in den Kitas verwendet werden sollen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Länder und Kommunen, die Elternbeiträge zu gestalten. Für Familien mit geringem Einkommen bleibt die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung bestehen.
Bereits mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wurde zum Jahr 2023 die zuvor bestehende Möglichkeit der Länder, Maßnahmen zur Beitragsentlastung mit Bundesmitteln zu finanzieren, eingeschränkt. Seitdem dürfen die Länder maximal 49 Prozent der Bundesmittel für solche Maßnahmen verwenden – der überwiegende Anteil der Bundesmittel muss in Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität fließen. Die Länder haben 2023 entsprechend finanziell umgesteuert und für Maßnahmen zur Beitragsentlastung zusätzliche Landesmittel bereitgestellt, um diese Maßnahmen unverändert fortzuführen. Von vormals 11 Ländern nutzen aktuell nur noch 6 Länder Bundesmittel für Maßnahmen zur Beitragsentlastung.
Deshalb fokussiert der Gesetzentwurf den Einsatz der Bundesmittel auf sieben Handlungsfelder, in denen perspektivisch bundesweite Standards angestrebt werden. Dazu zählen u. a. die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Stärkung der Leitung“ und „Förderung der sprachlichen Bildung“; die Finanzierung von Maßnahmen zur Beitragsentlastung mit Bundesmitteln soll künftig nicht mehr möglich sein. Mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2025 wird den Ländern jedoch Zeit zur Umsteuerung gegeben. Den Ländern steht es frei, ihre diesbezüglichen Maßnahmen jenseits des KiTa-Qualitätsgesetzes dann mit Landesmitteln fortzusetzen, wie dies einige Länder bereits in 2023 getan haben.
Die Finanzierung von Maßnahmen zur Beitragsentlastung mit Bundesmitteln soll künftig nicht mehr für Länder möglich sein.
Was bedeutet das für die Elternbeiträge?
Mit der geplanten Änderung des Kita-Qualitätsgesetzes ab 2025 werden Bundesmittel künftig ausschließlich für die Verbesserung der Kita-Qualität verwendet. Dies könnte eine finanzielle Umschichtung bedeuten, bei der Nordrhein-Westfalen zusätzliche Mittel aufbringen muss, um die im KiBiz verankerte Beitragsfreiheit der letzten Kita-Jahre weiterhin zu finanzieren. Es bleibt abzuwarten, ob dies ohne Erhöhung der Elternbeiträge gelingt.